| Arbeitszeiten |
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Erfordernissen der Einrichtungen. Im Praktikum werden keine Nachtdienste geleistet. Es gilt die tarifliche Arbeitszeit von z. Zt. 38,5 Stunden in der Woche (Teilzeit 19,25 Stunden in der Woche). |
| Ärztliches Attest |
Für das LIFETIME Sozialpraktikum ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Kosten für das Attest werden vom Arbeitgeber übernommen. |
| Begleitung |
Die Begleitung und Beratung der Teilnehmer/-innen am LIFETIME Sozialpraktikum in persönlichen und beruflichen Fragestellungen erfolgt durch Praxisbegleiter/-innen in den Einrichtungen und gemeinsame Veranstaltungen. |
| Bewerbung |
Interessenten/-innen bewerben sich für die gewünschte Einrichtung bei dem Projektbeauftragten Michael Horst. Die Bewerbungsunterlagen werden dort geprüft. Wenn ein Praktikumsplatz vorhanden ist, wird die Einrichtung ein Gespräch mit dem/r Bewerber/-in vereinbaren. Über eine mögliche Zusage entscheidet die Einrichtung. |
| Dauer |
Die Dauer des LIFETIME Sozialpraktikums beträgt 3-6 Monate. Im Einzelfall ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr möglich. |
| Einrichtungen |
Möglichkeiten ein Praktikum zu absolvieren gibt es in: Kindertagesstätten, Jugendfreizeitstätten, sozialen Beratungsstellen, Seniorenzentren, Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Senioren, Diakoniestation, Wohn-/ Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Familienhilfe |
| Exkursionen |
Bestandteil des LIFETIME Sozialpraktikums ist eine Exkursion. |
Fahrtkosten- erstattung |
Erstattung der Fahrtkosten erfolgt durch Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. |
| Hospitationen |
Hospitationen, zum Kennenlernen anderer Einrichtungen, sind möglich. |
| Kindergeld |
Grundsätzlich besteht voller Kindergeldanspruch, der im Einzelfall z.B. durch regelmäßigen Nebenverdienst jedoch beeinträchtigt oder gemindert sein kann. |
| Kranken- und Sozialversicherung |
Die Teilnehmer/-innen an dem LIFETIME Sozialpraktikum sind über die Evangelische Kirche bzw. das Diakonische Werk kranken- und sozialversichert. |
| Krankheit |
Im Krankheitsfall ist unverzüglich die Einrichtung zu informieren. Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praktikumsstelle vorgelegt werden. |
| Polizeiliches Führungszeugnis |
Vor Beginn des LIFETIME Sozialpraktikums muss ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Einrichtung eingereicht werden. Die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis werden vom Arbeitgeber übernommen. |
| Praktikumsbericht |
Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, einen Praktikumsbericht zum Abschluss ihres Praktikums zu erstellen. |
| Praktikumsvertrag |
Ein Praktikumsvertrag wird schriftlich vereinbart, nachdem die Zusage der Einrichtung vorliegt. Diese Vereinbarung stellt keinen Arbeitsvertrag im üblichen Sinne dar. Gleichwohl leiten sich daraus Rechte und Pflichten der Beteiligten ab (Arbeitszeiten, Schweigepflicht, Urlaubsanspruch usw.). Das LIFETIME Sozialpraktikum kann beidseitig vier Wochen vor Monatsende vorzeitig gekündigt werden. Fristlose Kündigungen sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. |
| Reflexionsgespräch |
Im Verlauf das LIFETIME Sozialpraktikums findet in der Einrichtung bzw. dem Dienst mindestens ein ausführliches Reflexionsgespräch mit dem/r Teilnehmer/-in statt. |
| Schnuppertage |
Zum Kennenlernen der Einrichtung und als Entscheidungshilfe wird die Möglichkeit zu „Schnuppertagen“ gegeben. |
| Taschengeld |
Für das Praktikum wird ein monatliches Taschengeld von 200 € (in Teilzeit 100 €) gezahlt. Den Kranken- und Sozialversicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber. |
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Veranstaltungen |
Bestandteil des LIFETIME Sozialpraktikums sind zwei gemeinsame thematische Veranstaltungen. |
| Versicherungsschutz |
Die Teilnehmer/-innen an dem LIFETIME Sozialpraktikum sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert. |
| Zeugnis |
Am Ende des LIFETIME-Sozialpraktikums wird jedem/r Teilnehmer/-in ein qualifiziertes Praktikumsnachweis erstellt, der ggf. für die weitere Ausbildung genutzt werden kann. |