Startseite
Lifetime 2009
Praxisbereiche
Lifetime A-Z
Bewerbung
Kontakt
News
Gästebuch
Impressum
Sitemap

Das Lifetime 2008 A-Z
Das Lifetime 2008 A-Z
 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten richten sich nach den Erfordernissen der Einrichtungen. Im Praktikum werden keine Nachtdienste geleistet. Es gilt die tarifliche Arbeitszeit von z. Zt. 38,5 Stunden in der Woche (Teilzeit 19,25 Stunden in der Woche).

Ärztliches Attest Für das LIFETIME Sozialpraktikum ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Kosten für das Attest werden vom Arbeitgeber übernommen.
 Begleitung Die Begleitung und Beratung der Teilnehmer/-innen am LIFETIME Sozialpraktikum in persönlichen und beruflichen Fragestellungen erfolgt durch Praxisbegleiter/-innen in den Einrichtungen und gemeinsame Veranstaltungen.
 Bewerbung Interessenten/-innen bewerben sich für die gewünschte Einrichtung bei dem Projektbeauftragten Michael Horst. Die Bewerbungsunterlagen werden dort geprüft. Wenn ein Praktikumsplatz vorhanden ist, wird die Einrichtung ein Gespräch mit dem/r Bewerber/-in vereinbaren. Über eine mögliche Zusage entscheidet die Einrichtung.
 Dauer Die Dauer des LIFETIME Sozialpraktikums beträgt 3-6 Monate. Im Einzelfall ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr möglich.
 Einrichtungen

Möglichkeiten ein Praktikum zu absolvieren gibt es in: Kindertagesstätten, Jugendfreizeitstätten, sozialen Beratungsstellen, Seniorenzentren, Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Senioren, Diakoniestation, Wohn-/ Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Familienhilfe

 Exkursionen Bestandteil des LIFETIME Sozialpraktikums ist eine Exkursion.
 Fahrtkosten-
erstattung
Erstattung der Fahrtkosten erfolgt durch Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
 Hospitationen Hospitationen, zum Kennenlernen anderer Einrichtungen, sind möglich.
 Kindergeld Grundsätzlich besteht voller Kindergeldanspruch, der im Einzelfall z.B. durch regelmäßigen Nebenverdienst jedoch beeinträchtigt oder gemindert sein kann.
Kranken- und Sozialversicherung Die Teilnehmer/-innen an dem LIFETIME Sozialpraktikum sind über die Evangelische Kirche bzw. das Diakonische Werk kranken- und sozialversichert.
 Krankheit Im Krankheitsfall ist unverzüglich die Einrichtung zu informieren. Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praktikumsstelle vorgelegt werden.
Polizeiliches Führungszeugnis Vor Beginn des LIFETIME Sozialpraktikums muss ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Einrichtung eingereicht werden. Die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis werden vom Arbeitgeber übernommen.
 Praktikumsbericht Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, einen Praktikumsbericht zum Abschluss ihres Praktikums zu erstellen.
 Praktikumsvertrag Ein Praktikumsvertrag wird schriftlich vereinbart, nachdem die Zusage der Einrichtung vorliegt. Diese Vereinbarung stellt keinen Arbeitsvertrag im üblichen Sinne dar. Gleichwohl leiten sich daraus Rechte und Pflichten der Beteiligten ab (Arbeitszeiten, Schweigepflicht, Urlaubsanspruch usw.). Das LIFETIME Sozialpraktikum kann beidseitig vier Wochen vor Monatsende vorzeitig gekündigt werden. Fristlose Kündigungen sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
 Reflexionsgespräch Im Verlauf das LIFETIME Sozialpraktikums findet in der Einrichtung bzw. dem Dienst mindestens ein ausführliches Reflexionsgespräch mit dem/r Teilnehmer/-in statt.
 Schnuppertage  Zum Kennenlernen der Einrichtung und als Entscheidungshilfe wird die Möglichkeit zu „Schnuppertagen“ gegeben.
  Taschengeld Für das Praktikum wird ein monatliches Taschengeld  von 200 € (in Teilzeit 100 €) gezahlt. Den Kranken- und Sozialversicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber.

 Veranstaltungen

Bestandteil des LIFETIME Sozialpraktikums sind zwei gemeinsame thematische Veranstaltungen.
 Versicherungsschutz Die Teilnehmer/-innen an dem LIFETIME Sozialpraktikum sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert.
 Zeugnis  Am Ende des LIFETIME-Sozialpraktikums wird jedem/r Teilnehmer/-in ein qualifiziertes Praktikumsnachweis erstellt, der ggf. für die weitere Ausbildung genutzt werden kann.